Kunsttherapeutin

Elke Görgen. Kunsttherapeutin



Ausbildung

Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter bei Bonn

Mitglied im BVAKT

Als Mitglied des Berufsverbands Anthroposophischer Kunsttherapeuten sind besondere Standards zu erfüllen, die eine Abrechnung der Leistung mit einigen Krankenkassen ermöglichen.

Qualifikationsnachweis

Kunsttherapeutin und Mitglied im BVAKT

Sie interessieren sich für eine Kunsttherapie?

Hier finden Sie einige Informationen vorab. Weitere Fragen können gerne bei einem kostenlosen Vorgespräch geklärt werden. Rufen Sie einfach an oder melden Sie sich mit dem Kontaktformular!

  • Vorweg: Eine Kunsttherapie ist eine ärztlich verordnete Maßnahme und darf auch nur als solche gewährt werden! Vielleicht kennen Sie die Kunsttherapie bereits aus einer Reha-Maßnahme, haben gute Erfahrungen damit gemacht und möchten sie gerne fortsetzen? Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder ihrer Ärztin und bitten Sie darum, die Kunsttherapie zu verordnen. 
  • Auf der Webseite des BVAKT (Bvakt.de) finden Sie und Ihr Arzt zahlreiche Informationen über das richtige Vorgehen (Unter der Rubrik: "Für Patienten").
  • Manche Krankenkassen übernehmen dann die Kosten für die Kunsttherapie. Auch diese sind auf der Webseite des BVAKT aufgeführt.
  • In den anderen Fällen lohnt sich immer eine Einzel-Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.
  • Sollten Sie keine Kunsttherapie verordnet bekommen, können Sie mich gerne um Rat fragen. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!
Ich habe Fragen!
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